Keine
Abschlussklausur bzw. mündliche (Nach-)Prüfung
Wird aus Leistung in Abschlussklausur bzw. Nachprüfung ermittelt.
2 h Vorlesungen
+ 2 h Übungen
= 4 h (wöchentlich)
60 h Präsenzstudium
+ 120 h Eigenstudium
= 180 h (= 6 ECTS)
Die Vorlesung soll Informatikern und Studierenden verwandter Fächer einen Einblick in das juristische Denken und Arbeiten geben. Neben allgemeinen Konzepten werden exemplarisch Rechtsgebiete, die für berufliche Tätigkeiten im Bereich Cybersicherheit besonders relevant sein dürften, behandelt.
Die Vorlesung dient auch der Umsetzung des Anspruchs, den die Gesellschaft für Informatik in ihren ethischen Leitlinien formuliert: „Vom Mitglied wird erwartet, dass es die einschlägigen rechtlichen Regelungen kennt, einhält und gegebenenfalls an ihrer Fortschreibung mitwirkt.“ Sie hat hingegen nicht den Anspruch, den Besuch von Rechtsvorlesungen zu ersetzen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik). Sie kann jedoch auch aufzeigen, welche Rechtsgebiete für eine Vertiefung von Interesse sein könnten und wann es sich in der Praxis lohnt oder angebracht ist, sich einen Rechtsbeistand zu besorgen.
Nach einer allgemeineren Einführung wird ein umfassender Einblick in das Strafrecht vermittelt. Neben allgemeinen strafrechtlichen Normen werden insbesondere Delikte des sogenannten „Cyberstrafrechts“ betrachtet. Dabei wird ein Teil der Veranstaltung die spezifisch strafrechtliche Bewertung von Cyberangriffen darstellen. Abschließend wird das Strafprozessrecht beleuchtet (u.a. Aspekte der Beschlagnahmung und Durchsuchung).
Bekanntgabe im Rahmen der Vorlesung, sowie auf der Website der Vorlesung.
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